Bestimmungen Möglichkeiten und Pflichten im Gesundheitssystem ändern sich beinahe täglich. Die Tipps und Informationen auf dieser Seite sind daher ohne Gewähr und können nicht ständig auf dem neusten Stand gehalten werden.


Kostenerstattung von Impfungen:


Reiseimpfungen werden von manchen Krankenkassen nach dem Kostenerstattungsprinzip bezahlt. Reichen Sie die Arztrechnung und das von der
Apotheke abgestempelte Rezept über den Impfstoff bei der Krankenkasse ein. Erfragen Sie evtl. bereits vorher ob die Krankenkasse die entsprechenden Kosten für Impfungen erstattet.
Evtl. lohnt hier sogar ein Wechsel der Krankenkasse. Eine Informationsliste finden Sie hier.

Es gibt eine relativ neue Impfung gegen humane Papilomviren die bei Frauen für die Entstehung von Gebärmutterhalskrebs mitverantwortlich sind. Die dreimalige, derzeit mit je 150 Euro relativ teuere Impfung wird
neuerdings durch die meisten Krankenkassen bei jungen Frauen bis zum 18. Lebensjahr bezahlt. Weitere Informationen finden Sie unter dem Link tellsomeone.de