Kostenerstattung von Reiseimpfungen:
Reiseimpfungen (z.B. Impfung gegen Typhus, Tollwut, Japanische Enzephalitis, Cholera, Menningokokken ACWY) werden von manchen Krankenkassen nach dem Kostenerstattungsprinzip bezahlt. Reichen Sie die Arztrechnung und das von der
Apotheke abgestempelte Rezept über den Impfstoff bei der Krankenkasse ein. Erfragen Sie evtl. bereits vorher ob die Krankenkasse die entsprechenden Kosten für Impfungen erstattet.
Evtl. lohnt hier sogar ein Wechsel der Krankenkasse. Eine Informationsliste über die Erstattungsangebote der verschiedenen Krankenkassen finden Sie hier.
Ein Formular zur Rückforderung der Kosten finden sie hier als Download
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